Seit dem 10.09.2009 müssen alle
Berufskraftfahrer laut der BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung)
innerhalb von fünf Jahren an einem Fortbildungs-Lehrgang von 35 Stunden à 60
Minuten teilnehmen. Der Lehrgang ist in fünf Module zu je 7 Stunden unterteilt,
die innerhalb des Zeitraumes von fünf Jahren zu absolvieren sind. Die
Weiterbildung muss dann im Abstand von fünf Jahren immer wiederholt werden.
Diese Regelung betrifft alle Führer von Kraftfahrzeugen mit
einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, die im gewerblichen Güterverkehr
tätig sind.
Für Interesse zur Weiterbildung (BUS oder LKW), beschleunigten Grundqualifikation oder LKW-Fahrerlaubnis gehen Sie bitte auf die Website unseres Berufskraftfahrerqualifikationszentrums.